Durchsuchung wegen Betrugsverdacht
Ermittler sind in mehreren Bundesländern gegen zwei Abmahnbetrüger vorgegangen. Einem Anwalt in Berlin und seinem Mandanten werden Abmahnbetrug und Erpressung in über 2000 Fällen vorgeworfen. Im Auftrag der Berliner Staatsanwaltschaft wurden bundesweit mehrere Objekte u.a in Berlin, Hannover und Baden Würtemberg durchsucht. Überdies wurden Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 Euro vollstreckt.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bundesweit Hompepagebetreiber wegen der externen Einbindung von Google Fonts anwaltlich abgemahnt und zur Zahlung eines „Schadenersatzes“ von 170 € aufgefordert zu haben. Hierzu hätten sie eine eigens programmierte Software verwendet, die Webseiten mit Google Fonts identifiziert und automatsich aufruft, um einen Webseitenbesuch zu simulieren.
Wir weisen darauf hin, dass unsere diesbezügliche EInschätzung (Abschnitte „Und jetzt?“ und „Fazit“) von Anfang November weiterhin Bestand hat. Allerdings sollten solche Abmahnungen in der Sache durchaus ernst genommen werden. Die externe Einbindung von Google Fonts in die Homepage, ohne vom User die entsprechende Einwilligung zur Nutzung abzufragen (Consent-Banner), stellt nach einem Urteil des Landgerichts München I vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20, eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Webseiten-Besuchers dar. Wir empfehlen daher, bei der Verwendung von Google Fonts diese auf den eigenen Server herunterzuladen und lokal einzubinden.