Die unerlaubte Abfrage über das ZEVIS-Abfrage (Zentrales Verkehrsinformationssystem) zur Ermittlung der Halterdaten eines Fahrzeugs kostet den Mitarbeiter der Zulassungsstelle 800€.
Hintergrund war eine nonverbale Auseinandersetzung zweier Autofahrer auf der Autobahn. Während der Eine seinem Kontrahenten den gestreckten Mittelfinger zeigte, rief dieser seinen Freund bei der Zulassungsstelle an um die Identität des unfreundlichen Autofahrers feststellen zu lassen. Die ihm erteilte Auskunft hielt er dann auf einem geschrieben Zettel seinem Gegenüber entgegen. Was er allerdings nicht wusste, sein Gegenüber war Polizeibeamter und somit über die Unzulässigkleit solcher Datenabfragen im nicht dienstlichen Kontext bestens informiert. Er gab diesen Vorfall zu Anzeige.
Die Untersuchungen des Landesdatenschutzbeauftragten ergaben dann auch, dass die Daten aus dem Zentralen Verkehrsinformationssystem nicht legal erlangt wurden. Gegen den Mitarbeiter der Zulassungsstelle wurde ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro verhängt. Für die Datenabfrage aus amtlichen Registern gelten eindeutige und strenge Rgeln.
Ob besagter Polizist sich dennoch einer Beleidigungsklage stellen musste ist nicht bekannt.