Vodafone erhält Millionenstrafe

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Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hatte festegestellt, dass das Vodafone die Auftragsverarbeiter, die man engagierte, nicht regelmäßig und umfassend genug datenschutzrechtlich überprüft bzw. überwacht hatte. Mitarbeiter der Partneragenturen konnten Fake-Verträge erstellen oder bestehende Verträge zulasten der Kunden ändern. Die hierfür (Art. 28 Abs. 1 DSGVO) ausgesprochene Geldstrafe beträgt 15 Mio. EUR.
Eine Strafe von 30 Mio. EUR gab es wegen Mängeln bei der Sicherheit von Authentifizierungs-Prozessen. welche die Nutzung des Onlineportals „Mein Vodafone“ in Verbindung mit der Unternehmens-Hotline betrafen

Überdies erhielt Vodafone eine Verwarnung wg. mangelhafter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der zu verarbeitenden Daten.

Das BfDI betont aber auch, dass Vodafone seine Arbeitsabläufe und Systeme inzwischen verbessert bzw. durch bessere ersetzt habe.

Quelle: BfDI Pressemitteilung 06/25