Stichtag KI -Verordnung

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Die europäische KI-Verordnung soll ein sicheres und verantwortungsvolles Umfeld für die Entwicklung und den Einsatz von KI schaffen. Sie ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird seitdem schrittweise umgesetzt:

Die ersten Verbote und KI-Kompetenzpflichten gelten seit dem 2. Februar 2025. So ist z.B. das beispielsweise Social Scoring, nicht mehr erlaubt und Anbieter müssen ferner nachweisen können, dass sie (und ihr Personal) über die erforderliche KI-Kompetenz verfügen.

Die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck“ (General Purpose AI  oder GPAI) traten am 2. August 2025 verbindlich in Kraft. Hier sollten insbesondere jene Anbieter achtsam sein, die auf KI-Modelle wie z.B. ChatGPT, DALL-E oder Midjourney u.a. zurückgreifen.

Die allgemeine Anwendbarkeit für die meisten anderen Systeme greift dann ab dem 2. August 2026. Es empfiehlt sich daher jetzt aktiv zu werden, um die rechtlichen Vorgaben spätestens ab dem Stichtag einhalten zu können.

Der Vollständigkeit halber ist außerdem zu erwähnen,  dass am 2. August 2027 dann noch Vorschriften für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme (z.B. in kritischen Infrastrukturen) gelten werden. 

Die Strafen bei Nichteinhaltung sind recht empfindlich:

  • bis zu 35 Mio. € bzw. 7% des Jahresumsatzes für Verstöße in Zusammenhang mit verbotenen KI-Systemen
  • bis zu 15 Mio. € bzw. 3% des Jahresumsatzes für Verstöße gegen die Pflichten, die sich aus der KI-VO ergeben
  • bis zu 7,5 Mio. € bzw. 1 % des Jahresumsatzes für die Bereitstellung von fehlerhaften Informationen

So der offizielle Strafkatalog für Konzerne. Für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups sind jedoch geringere Obergrenzen im Gespräch.