Bei automatisierter Bonitätsbeurteilung hat der Betroffene das Recht, Informationen über das Verfahren und die Grundsätze der Entscheidungsfindung zu verlangen Der EuGH urteilte am 27.02.2025 (Rs. C- 203/22), dass der betroffenen Person im Rahmen einer automatisierten Entscheidungsfindung aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik derart bereitgestellt werden müssen, dass diese nachvollziehbar ist. So muss erkennbar sein, wie die Entscheidung zustande kam und welche ihrer personenbezogenen Daten dabei verarbeitet wurden.
EuGH zu Bonitätsbeurteilung
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