Die sächsische Datenschutzbehördeverhängte hat gegen zwei Unternehmen Bußgelder in Höhe von 20.000 € respektive 30.000 € wegen unrechtmäßiger Videoüberwachung verhängt. Das eine Unternehmen überwachte den öffentlichen Verkehrsraum sowie eine zu ihm gehörende Baustelle, einen Parkplatz und ein Nachbargrundstück mit Kameras, die auch Tonaufnahmen machten. Das andere Unternehmen hatte Kameras auf seiner Baustelle installiert und betrieb diese auch tagsüber. Für den Erhebungszweck wies das Hinweisschild jedoch lediglich den Diebstahlschutz aus.
Unerlaubte Videoüberwachung
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