Hinweisgeber Schutzgesetz II

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Bundesrat verweigert Zustimmung

Das im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kann vorerst nicht in Kraft treten. Der Bundesrat verweigerte in der heutigen Sitzung (10. Februar 2023) dem Gesetz die Zustimmung. Einige Bundesländer übten heftige Kritik an der aktuellen Gesetzesvorlage.

EU verlangt die Umsetzung ihrer Richtlinie

Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt im Wesentlichen die zwingend notwendige Umsetzung einer EU-Richtlinie dar, die schon längst hätte erfolgen müssen. Das zögerliche Handeln hat Deutschland bereits ein formelles Vertragsverletzungsverfahren beschert.

Nicht anonym

Das HinSchG soll den Hinweisgeber von Rechtsverstößen im Unternehmen vor z.B. arbeitsrechtlichen Konsequenzen schützen. Daher ist u.a. ein anonymes Hinweisgeberverfahren vorgesehen und die Verfolgung anonymer Hinweise soll zwingend vorgeschrieben sein. Dies wurde von einigen Ländern im Bundesrat stark kritisiert und die Zustimmung verweigert.

Kompromissfindung  per Vermittlungsausschuss

Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen und auf diesem Weg mit den Bundesländern über einen Kompromiss zu beraten. Ob und wann von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird steht noch nicht fest.

Und jetzt?

Kommen wird das HinSchG, soviel ist sicher. Schließlich handelt es sich um die verpflichtende Umsetzung einer EU-Richtlinie. Durch die heutige Ablehnung des Bundesrats jedoch, werden sich die avisierten innerjährlichen Termine wohl nicht halten lassen. Der Dezember – Termin hingegen, gilt z.Zt. nach wie vor als realistisch (s. Wer muss? Und wann?).

Fazit

Auch wenn die Einzelheiten des HinSchG nochmals verhandelt werden, die Eckpunkte stehen fest. Die Einrichtung eines Hinweisgeber-Meldeverfahrens wird, trotz einiger möglicher Änderungen im „Nachkommabereich“, notwendig sein.

Die Dataliance GmbH begleitet Unternehmen bei der Einrichtung eines Hinweisgeber-Meldeverfahrens und berät bei den damit verbundenen Datenschutzverpflichtungen. Unsere Datenschützer, IT-ler und Rechtsanwälte helfen gerne