55.000 Euro Bußgeld

(Lesedauer ca. < 1 Minute)

Auch öffentliche Daten stehen nicht zu freien Verfügung

Ein Vermessungsingenieur hatte im Rahmen seiner beruflichen Befugnis Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch im automatisierten Abrufverfahren genommen und in zwei Fällen mehrere Hundert Grundstückseigentümer ohne deren Kenntnis identifiziert und die entsprechenden Informationen an einen Bauunternehmer weitergegeben. Dieser hatte anschließend den Grundstückseigentümern Kaufangebote für ihre Grundstücke unterbreitet.

Wegen der missbräuchlichen Verwendung von Grundbuchdaten verhängte die Landesdatenschutzbehörde des Landes Baden Württemberg (LfDI) gegen den Vermessungsingeniuer ein Bußgeld von 5000€ sowie ein Bußgeld von 50.000€ gegen den Bauunternehmer.

 „Verantwortliche sollten sich bewusstmachen, dass auch öffentliche Daten Schutz genießen und nicht zur freien Verfügung stehen“, so Dr. Stefan Brink:, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg.

Quelle: Pressemitteilung LfDI Baden Würtemberg