Vor Bußgeld abgeschirmt

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit. Die Umsetzung der DSGVO erfordert die Umstellung und Anpassung vieler Prozesse und Abläufe im Unternehmen. Werden die Anforderungen aus der europäischen DSGVO jedoch nicht erfüllt, drohen empfindliche Bußgelder. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen.

Unsere Leistungen:

  • Externer Datenschutzbeauftragter
  • Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen
  • Erstellung von Löschkonzepten
  • Datenschutzdokumentation im Unternehmen
  • Datenschutzberatung
  • Schulungen

Das Führen eines Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist Grundbestandteil der unternehmerischen Dokumentation im Datenschutz. Sobald es zur Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten kommt, ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen.

Ab einer gewissen Größe ist die Bestellung die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) Pflicht. Dieser kann aus dem Kreis der eigenen Mitarbeiter benannt werden oder aber von extern hinzugezogen werden. Ein externer Datenschutzbeauftragter erspart im Vergleich zu einem eigenen DSB viel Geld. Allein die Basisschulung des Mitarbeiters kostet inklusive Prüfungsgebühr über 2.000 €. Hinzu kommen regelmäßige Kosten für die Weiterbildung. Auch genießt der interne Datenschutzbeauftragte vollen Kündigungsschutz mit Nachwirkung. All dies entfällt bei der Bestellung eines externen DSB.