Frequently Asked Questions
Für wen gilt die DSGVO?

Die Datenschutzgrundverordnung gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind bzw. deren Marktorientierung dem EU-Markt gilt. Als wichtigster Anknüpfungspunkt für die Anwendung der DSGVO ist die Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Allein die Möglichkeit der Identifizierung einer Person reicht hier schon aus.

Warum einen externen Datenschutzbeauftragten?

Es gibt viele gute Gründe für einen externen Datenschutzbeauftragen (DSB). Der wohl vornehmlichste wird der des Kostenaufwands sein. Durch die Bestellung eines externen DSB sparen Sie aber nicht nur die Zertifizierungskosten von ca. 2.000 € sondern auch die jährlichen Schulungskosten zum Erhalt der Fachkunde. Auch die dbzgl. Freistellung von Personal ist für Sie kein Thema mehr. Ferner genießt der interne Datenschutzbeauftragte einen Sonderkündigungsschutz mit Nachwirkung der ähnlich dem eines Betriebratmitglieds ist. Gleiches gilt i.Ü. für dessen obligatorischen Stellvertreter.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß?

Die Bußgleder bei Verstößen sind empfindlich hoch und sind ein Kernbestandteil der DSGVO. Sie sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes (je nachdem was höher ist) vor. Hiermit soll auch gegen weltweit agierende Unternehmen ein effektives Mittel zur Hand stehen.

Was tun bei Rechtsfragen?

Auch wenn die Dataliance GmbH auf die Expertise ihrer inhäusigen Juristen zurückgreift, kann und darf sie keinerlei Rechtsberatung anbieten. Sie kooperiert aber eng mit der Rechtsanwaltskanzlei Hartmann Dahlmanns, Wuppertal  und bindet sie bei rechtlichen Fragen gerne mit ein.

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Für jedes Unternehmen, das mit personenbezogenen Daten zu tun hat, ist das Thema Datenschutz und DSB relevant. Dabei ist es egal, ob die Daten in digitaler Form oder in „Papier-und-Bleistift-Form“ vorliegen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines DSB besteht allerdings erst unter gewissen Voraussetzungen. Z.B. wäre diese vorhanden, wenn in Ihrem Unternehmen in der Regel zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Aber auch die Kerntätigkeiten und die Art Ihrer verarbeiteten Daten spielen eine wichtige Rolle. Fragen Sie uns!