
Die Qualität des Datenschutzes hängt vom entsprechenden Sensibilisierungrad der Mitarbeiter mit ab. Daher sieht die Datenschutz-Grundverordnung die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern vor (Art. 39 Abs. 1 lit. b) DSGVO).
Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter führen wir die Datenschutzschulungen im Rahmen unserer Bestellung durch. Natürlich kann unser Schulungsprogramm aber auch individuell gebucht werden.
Schulungsinhalte des Grundprogramms sind u.a.
- Grundlagen Datenschutz
- personenbezogene Daten
- Rechte und Pflichten nach DSGVO
- Datenschutz am Arbeitsplatz
- Fallbeispiele
- Sensibilisierung der allgemeinen Verhaltensweise
Darüber hinaus bieten wir eine Reihe an zugeschnittenen Schulungsprogrammen an. So nimmt der Datenschutz in Personalabteilungen z.B. einen besonders hohen Stellenwert ein.