Datenschutz durch Schulung

Die Qualität des Datenschutzes hängt vom entsprechenden Sensibilisierungrad der Mitarbeiter mit ab. Daher sieht die Datenschutz-Grundverordnung die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern vor (Art. 39 Abs. 1 lit. b) DSGVO).

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter führen wir die Datenschutzschulungen im Rahmen unserer Bestellung durch. Natürlich kann unser Schulungsprogramm aber auch individuell gebucht werden.

Schulungsinhalte des Grundprogramms sind u.a.

  • Grundlagen Datenschutz
  • personenbezogene Daten
  • Rechte und Pflichten nach DSGVO
  • Datenschutz am Arbeitsplatz
  • Fallbeispiele
  • Sensibilisierung der allgemeinen Verhaltensweise

Darüber hinaus bieten wir eine Reihe an zugeschnittenen Schulungsprogrammen an. So nimmt der Datenschutz in Personalabteilungen z.B. einen besonders hohen Stellenwert ein.